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Aufzeichnungspflicht bei Probefahrten

Für jedes Probefahrtkennzeichen muss ein Nachweis geführt werden, auch Fahrtenbuch genannt. Darin muss jede Probefahrt vor dem Start eingetragen werden. Das Fahrtenbuch muss ab dem letzten Eintrag 3 Jahre lang aufbewahrt werden, und bei einer Prüfung vorgelegt werden.

Zusätzlich muss in den meisten Fällen eine Bescheinigung ausgestellt werden.

Sowohl das Fahrtenbuch, als auch die Bescheinigungen können mit der Blaue Kennzeichen App digital am Smartphone, PC oder Laptop erstellt werden.

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