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Probefahrtkennzeichen vs. Überstellungskennzeichen

Oft kommt es vor, dass Leute glauben, ein blaues Kennzeichen zu brauchen, obwohl sie eigentlich nach einem Überstellungskennzeichen mit weißer Schrift auf grünem Hintergrund fragen müssten. Trotz einiger Ähnlichkeiten bei diesen beiden Kennzeichen gibt es doch auch große Unterschiede.

Einen groben Überblick über die verschiedenen Arten von Kfz-Kennzeichen, die in Österreich vorkommen, bietet dieser Beitrag.

Grünes Taferl vs. blaues Taferl: Parallelen

Sowohl das grüne Überstellungskennzeichen als auch das blaue Probefahrtkennzeichen sind nur für eine vorübergehende Nutzung gedacht. In beiden Fällen dürfen die Taferl sowohl an zugelassenen als auch an nicht zugelassenen Fahrzeugen oder Anhängern angebracht werden.

Insbesondere, wenn es sich um nicht zugelassene Fahrzeuge dreht, bedeutet das jedoch in beiden Fällen nicht, dass damit die Verpflichtung zum »Pickerl« umgangen werden kann. Über die Situation beim blauen Kennzeichen wurde bereits in diesem Beitrag näher eingegangen. Soweit es das grüne Überstellungskennzeichen betrifft, so muss bei der Beantragung glaubhaft gemacht werden, warum das Taferl überhaupt nötig ist. Auch eine Versicherungsbestätigung muss vorgelegt werden. Diese Anforderungen stellen bereits eine starke Einschränkung dar, was die Verwendung des Kennzeichens mit nicht zugelassenen Fahrzeugen oder Anhängern angeht.

Vordergründig scheinen Teile der Kriterien für eine Probefahrt auch für Fahrten mit einem grünen Kennzeichen zuzutreffen. So zählt es etwa auch als Probefahrt, wenn ein Fahrzeug im Rahmen des Geschäftsbetriebs von einem Ort zum anderen überführt wird oder wenn ein (gekauftes) Fahrzeug vom Käufer abgeholt wird.

Grünes Taferl vs. blaues Taferl: Unterschiede

Während es oberflächlich viele Parallelen zu geben scheint, offenbaren sich die Unterschiede bei einem genaueren Blick:

  • Wer darf es beantragen: Die blauen Probefahrtkennzeichen stehen nur einem klar umrissenen Kreis zur Verfügung. Grundsätzlich sind sie für eine gewerbliche Nutzung gedacht und werden daher nicht an Privatpersonen ausgegeben. Umgekehrt steht die Beantragung eines grünen Überstellungskennzeichens auch Privatpersonen offen.
  • Welches Fahrzeug: Blaue Kennzeichen sind nicht an bestimmte Fahrzeuge gebunden. Stattdessen dürfen sie an verschiedenen Fahrzeugen angebracht werden, vorausgesetzt, es passiert im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit und die Kriterien für eine Probefahrt sind erfüllt.
    Im Gegensatz dazu gilt das grüne Überstellungskennzeichen nur für ein bestimmtes Fahrzeug, für das eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden muss und dessen Typenschein vorzulegen ist.
  • Gültigkeit: Beim blauen Kennzeichen stellt sich weniger die Frage nach der Gültigkeit des Taferls selbst, sondern vielmehr danach, wie lange eine Probefahrt dauern darf. Bei der Überlassung an einen Kaufinteressenten handelt es sich dabei um maximal 72 Stunden. Bei den übrigen Arten von Probefahrten ist der Zweck der Probefahrt ausschlaggebend, aber da eine Verknüpfung von Probe- und Privatfahrt verboten ist, wird die Dauer normalerweise recht überschaubar sein.
    Die grünen Überstellungskennzeichen haben hingegen eine fixe Gültigkeit von 21 Tagen, innerhalb derer mit dem Fahrzeug normal gefahren werden darf.