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Dokumente, Nachweise, Bescheinigungen – was ist vorgeschrieben?

Ehe ein Fahrzeug mit einem blauen Probefahrtkennzeichen Ihren Parkplatz verlassen darf, ist etwas Papierkram nötig. Und auch für die Lenker besteht eine Verpflichtung, bestimmte Dokumente mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.

Fahrtenbuch

Für die Besitzer einer Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Nachweis über alle durchgeführten Fahrten zu führen. In dieses Fahrtenbuch sind folgende Daten einzutragen:

  • Name des Lenkers
  • Marke des Fahrzeugs
  • Type des Fahrzeugs
  • Fahrgestellnummer des Fahrzeugs
  • Datum der Fahrt: Falls an einem Tag mehrere Fahrten durchgeführt werden, ist es sinnvoll, auch die Uhrzeit zu vermerken.

Muss das Fahrtenbuch im Fahrzeug mitgeführt werden?

Das Fahrtenbuch muss im Fahrzeug nicht mitgeführt werden. Lenkerinnen und Lenker eines Fahrzeugs mit blauem Taferl brauchen also keine Bestrafung zu fürchten, falls sie es beispielsweise im Zuge einer Verkehrskontrolle nicht vorweisen können.

Für die Besitzer einer Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten stellt dies jedoch keinen Freibrief zur Nachlässigkeit dar. Denn sie sind sehr wohl verpflichtet, den Behörden alle Fahrtenbücher auf Verlangen hin jederzeit vorzulegen. Dabei besteht eine Aufbewahrungspflicht der Aufzeichnungen von drei Jahren.

Der Einfachheit halber ist es daher sinnvoll, das Fahrtenbuch von vorneherein immer im Fahrzeug mitzuführen, obwohl das eigentlich nicht ausdrücklich gefordert ist.

Probefahrtbescheinigung

Besitzer einer Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten müssen in bestimmten Fällen eine Probefahrtbescheinigung ausstellen.

  • Probefahrt an Sonn- und Feiertagen bzw. Probefahrten auf Freilandstraßen
    In diesen Fällen muss die Bescheinigung den Zweck und das Ziel der Probefahrt beinhalten.
  • Probefahrt durch Kaufinteressenten
    Beim Überlassen eines Fahrzeugs mit höchstens 3.5 Tonnen Gesamtgewicht an einen Kaufinteressenten muss die Bescheinigung den Beginn und das Ende der Probefahrt angeben.
    Wichtig: In diesem Fall sind Fahrtunterbrechungen erlaubt. Dabei sind die Lenker jedoch verpflichtet, die Bescheinigung gut sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.

Was muss während der Fahrt mitgeführt werden?

  • Gültiger Führerschein: Dieses Dokument ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit für jeden, der sich hinters Lenkrad eines Fahrzeugs setzen will, und wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.
  • Probefahrtschein: Dabei handelt es sich um den Zulassungsschein für das Probefahrtkennzeichen.
  • Bescheinigung über Ziel und Zweck der Probefahrt: Sofern die Art der Probefahrt eine Bescheinigung erfordert, ist diese während der Fahrt mitzuführen, bzw. – falls Unterbrechungen gestattet sind – im Fahrzeug zu hinterlegen (siehe oben).
  • Zusatzblatt zum Probefahrtschein: Bei Fahrten nach Deutschland (Achtung! In der Gegenrichtung darf das blaue Kennzeichen nicht verwendet werden!) ist ein Zusatzblatt zum Probefahrtschein erforderlich. Dieses beinhaltet zusätzlich zu den bereits erwähnten Daten einige zusätzliche Informationen, etwa nähere Details zum Fahrzeug (z. B. Datum der Erstzulassung) oder auch zum Lenker (z. B. Führerscheinnummer).