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Ist die Bewegungsfahrt als Zweck der Probefahrt erlaubt?

Nein

Es ist gesetzlich ganz klar definiert was als Probefahrt definiert und erlaubt ist.

Meistens handelt es sich bei den „Bewegungsfahrten“ um Fahrten zur Feststellung der Leistungs- und Gebrauchsfähigkeit. Und das ist 100% gesetzeskonform! Also in Zukunft einfach die Bewegungsfahrt als Zweck weglassen und stattdessen „Feststellung der Leistungs- und Gebrauchsfähigkeit“ hinschreiben.