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Das blaue Kennzeichen und Versicherungen

Wenn es um Versicherungen im Zusammenhang mit Fahrzeugen geht, kommen den meisten Leuten hauptsächlich drei Arten in den Sinn: Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Bei weiterem Nachdenken fallen einem vielleicht auch noch die Rechtsschutzversicherung oder der Insassenschutz ein.

Soweit es um das eigene Privatauto mit weißem Kennzeichen geht, sind diese Versicherungen den meisten Menschen ein Begriff. Doch wie sieht es bei Fahrzeugen mit dem blauen Probefahrtkennzeichen aus?

Vorab: In Sachen Versicherungen gibt es eine Menge unterschiedlicher Angebote. An dieser Stelle konkrete Produkte zu empfehlen oder Kosten zu nennen, wäre einerseits nicht seriös und liefe anderseits Gefahr, schon bald nicht mehr aktuell zu sein. Informieren Sie sich daher beim Versicherungsunternehmen oder Versicherungsmakler Ihres Vertrauens.

Was deckt eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Dritten, die bei der Verwendung des versicherten Fahrzeugs entstehen. Das umfasst Sach- und Personenschäden, aber auch Vermögensschäden der oder des Unfallgegner(s). Ebenfalls gedeckt sind Schäden, die von Mitfahrenden verursacht werden – beispielsweise, wenn der Beifahrer die Tür öffnet und dadurch unabsichtlich ein anderes Fahrzeug beschädigt.

Brauche ich eine Haftpflichtversicherung?

In Österreich ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ein Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben und die Voraussetzung dafür, dass es überhaupt eine Zulassung bekommt. Sobald es sich also um ein zugelassenes Fahrzeug dreht, spielt es keine Rolle, welches Kennzeichen daran angebracht wird – ohne Versicherung geht es nicht.

Achtung: Der Umkehrschluss, dass es keine Haftpflichtversicherung braucht, wenn eine Probefahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug durchgeführt wird, ist nicht zulässig! Für solche Probefahrten braucht es eigene Haftpflichtversicherungen, die an das Kennzeichen gekoppelt sind und dann für alle Fahrten gelten, die damit durchgeführt werden.

Teilkasko und Vollkasko

So wie auch beim Privatfahrzeug mit weißem Kennzeichen, ist der Abschluss einer Kaskoversicherung optional.

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die Fremdschäden deckt, kommt eine Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Dabei kümmert sich die Teilkaskoversicherung um Einflüsse »von außen«. Das können etwa Schäden durch Unwetter, Diebstahl oder Vandalismus sein. Die Vollkaskoversicherung erweitert diesen Leistungsumfang, indem sie auch Schäden übernimmt, die der Lenker selbst am eigenen Fahrzeug verursacht hat – Absicht oder Mutwilligkeit natürlich ausgeschlossen.

Üblicherweise sagt man, dass die Vollkaskoversicherung insbesondere bei teuren Neuwagen sinnvoll ist, da hier im Fall der Fälle sehr hohe Schadenssummen entstehen können. Diese Überlegung lässt sich auch für Probefahrten mit fabriksneuen Fahrzeugen ausweiten.

Für Händler besteht auch die Möglichkeit einer Händlerkaskoversicherung für den ganzen Fuhrpark.

Wenn es zum Streit kommt: Kfz-Rechtsschutzversicherung

Generell decken Rechtsschutzversicherungen solche Kosten, die im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten entstehen können. Dabei handelt es sich jedoch um einen umfangreichen und komplexen Bereich, bei dem die Details immer von den entsprechenden Bausteinen abhängen.

Vereinfacht gesagt, gewährt eine Kfz-Rechtsschutzversicherung Schutz vor den Kosten eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug. Anders gesagt: Sind Sie der Besitzer des Fahrzeugs, dann sind zumindest schon mal Sie geschützt, auch wenn es sich dabei um eine Probefahrt handelt.

Abhängig von der konkreten Polizze lässt sich dieser Versicherungsschutz auch auf solche Personen ausdehnen, die das Fahrzeug mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung lenken. Damit wären auch Probefahrten abgedeckt.

Letztlich ist es aber Ihre Entscheidung, ob Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Bei Firmen ist es aber ohnehin sehr wahrscheinlich, dass bereits aus anderen Gründen eine Rechtsschutzversicherung mit verschiedensten Bausteinen besteht. Erkundigen Sie sich daher im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer.

Und die Insassen?

Soweit es Personenschäden betrifft, sind diese ja schon zum Teil von einer Haftpflichtversicherung gedeckt. Allerdings kann man als Lenker nach einem selbst verschuldeten Unfall keine Ansprüche an sich selbst stellen. Für so einen Fall kann daher der Abschluss einer Insassenunfallversicherung sinnvoll sein, sofern nicht ohnehin eine generelle Unfallversicherung besteht. Das Gleiche gilt auch für Mitfahrer.

Unabhängig davon, ob nun eine (Insassen-)Unfallversicherung vorliegt oder nicht, gibt es in Österreich jedoch immer die Möglichkeit, sich auf das Gesetz zur Verkehrsopferentschädigung zu berufen. Dabei würde der Fachverband der Versicherungsunternehmen für die entstandenen Personenschäden aufkommen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn der Verursacher eines Unfalls (z. B. im Falle von Fahrerflucht) nicht greifbar ist.

Daher (generelle Unfallversicherungen, gesetzliche Haftpflichtversicherung sowie das Verkehrsopferentschädigungsgesetz) ist die Insassenunfallversicherung vermutlich die Versicherung, auf die sich im Zusammenhang mit Probefahrten am ehesten verzichten lässt.

Jedoch liegt auch hier die letzte Entscheidung ganz bei Ihnen.